Förderprogramme im Bildungsbereich

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Deutschland - DigitalPakt Schule - 2019-2023

Der DigitalPakt Schule soll den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen auf Basis von Artikel 104c GG (geänderte Fassung) gestalten. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden dabei mit fünf Milliarden Euro.

Die Länder müssen im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung ein pädagogisches Konzept für den digitalisierten Unterricht vorlegen. Sie sind zudem für Wartung und Betrieb der entstehenden Infrastrukturen verantwortlich.

Nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Bund und Länder am 16. Mai 2019 stehen die Mittel unmittelbar zur Verfügung. Die Laufzeit des DigitalPakt Schule ist auf fünf Jahre angelegt (2019 bis Ende 2023).

Weiterführende Informationen:

Bündnis für Bildung – Alle Fakten rund um den DigitalPakt Schule   

BMBF – Wissenswertes zum DigitalPakt Schule   

Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (PDF)   

Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels (PDF)

Bayern - Masterplan Bayern Digital II / Votum - 2018 -2022

Für die Digitalisierung an Schulen und dem Aufbau von digitalen Klassenzimmern stellt das Land Bayern ab dem Schuljahr 2018/2019 150 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm „Bayern Digital“ unterstützt der Freistaat die Schulträger bei der Ausstattung der Schulen. Die Förderung kann bis zu 90% der Kosten betragen.

Als Orientierungshilfe steht Ihnen das aktuelle sogenannte Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen zur Verfügung. Darin wird beschrieben, welche technischen Rahmenbedingungen für einen durch digitale Medien unterstützten zeitgemäßen Unterricht sinnvoll sind - und es werden Empfehlungen für die Ausstattung der Schulen gegeben.

Bestandteil des Programmes ist auch eine breit angelegte Fortbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer, für die zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.

Weitere Informationen:

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer, 26. Juni 2018

Pressemitteilung „Masterplan Bayern Digital II“ vom 26.10.2017

Musteranträge für Sachaufwandsträger

Votum 2018 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung an Schulen   

Nordrhein-Westfalen - Gute Schule 2020 - 2017-2020

 

Der DigitalPakt Schule soll den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen auf Basis von Artikel 104c GG (geänderte Fassung) gestalten. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden dabei mit fünf Milliarden Euro.

Die Länder müssen im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung ein pädagogisches Konzept für den digitalisierten Unterricht vorlegen. Sie sind zudem für Wartung und Betrieb der entstehenden Infrastrukturen verantwortlich.

Nach der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Bund und Länder am 16. Mai 2019 stehen die Mittel unmittelbar zur Verfügung. Die Laufzeit des DigitalPakt Schule ist auf fünf Jahre angelegt (2019 bis Ende 2023).

Weitere Informationen:

Bündnis für Bildung – Alle Fakten rund um den DigitalPakt Schule   

BMBF – Wissenswertes zum DigitalPakt Schule   

Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (PDF)   

Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels (PDF)

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